lut Ezekiel:48:1-29 SEEK
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Dies sind die Namen der St ä
mme :
von Mitternacht ,
an dem Wege nach Hethlon ,
gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath ,
das soll Dan f ü
r seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend .
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Neben Dan soll Asser seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern ,
von Morgen bis gen Abend ,
der f ü
nfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei ,
wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend ;
darin soll das Heiligtum stehen .
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Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern ,
f ü
nfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit .
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Und dieser heilige Teil soll den Priestern geh ö
ren ,
n ä
mlich f ü
nfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend .
Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen .
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Das soll geheiligt sein den Priestern ,
den Kindern Zadok ,
welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel ,
wie die Leviten abgefallen sind .
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Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze .
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Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch f ü
nfundzwanzigtausend Ruten in die L ä
nge und zehntausend Ruten in die Breite haben ;
denn alle L ä
nge soll f ü
nfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben .
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Und sollen nichts davon verkaufen noch ver ä
ndern ,
damit des Landes Erstling nicht wegkomme ;
denn es ist dem HERRN geheiligt .
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Aber die ü
brigen f ü
nftausend Ruten in die Breite gegen f ü
nfunzwanzigtausend Ruten in die L ä
nge ,
das soll gemeines Land sein zur Stadt ,
darin zu wohnen ,
und zu Vorst ä
dten ;
und die Stadt soll mittendarin stehen .
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Und das soll ihr Ma ß
sein :
viertausend und f ü
nfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag ,
desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und f ü
nfhundert .
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Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundf ü
nfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag ,
desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundf ü
nfzig Ruten .
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Aber das ü
brige an der L ä
nge neben dem Abgesonderten und Geheiligten ,
n ä
mlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend ,
das geh ö
rt zum Unterhalt derer ,
die in der Stadt arbeiten .
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Und die Arbeiter aus allen St ä
mmen Israels sollen in der Stadt arbeiten .
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Also soll die ganze Absonderung f ü
nfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein ;
ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt .
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Was aber noch ü
brig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil ,
n ä
mlich f ü
nfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der St ä
mme ,
das soll alles dem F ü
rsten geh ö
ren .
Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein .
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Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda '
s und der Grenze Benjamins liegt ,
das soll dem F ü
rsten geh ö
ren .
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Darnach sollen die andern St ä
mme sein :
Benjamin soll seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben ,
von Morgen bis gen Abend .
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Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das gro ß
e Meer .
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Das ist das Land ,
das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die St ä
mme Israels ;
und das sollen ihre Erbteile sein ,
spricht der HERR HERR .