Deuteronomy:17
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Du sollst Jahwe ,
deinem Gotte ,
kein Rind oder Schaf opfern ,
das einen Makel ,
irgend etwas Schlimmes ,
an sich hat ;
denn das ist Jahwe ,
deinem Gott ,
ein Greuel .
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Wenn unter dir in einer deiner Ortschaften ,
die dir Jahwe ,
dein Gott ,
giebt ,
jemand ,
es sei ein Mann oder ein Weib ,
betroffen wird ,
welcher thut ,
was Jahwe ,
deinem Gotte ,
mi ß
f ä
llt ,
indem er seine Bundesordnung ü
bertritt
*
und hingeht ,
um anderen G ö
ttern zu dienen und sich vor ihnen und der Sonne oder dem Mond oder dem ganzen Heere des Himmels niederzuwerfen ,
was ich nicht erlaubt habe ,
*
und es dir angezeigt wird ,
und sich nach Anstellung des Verh ö
rs und gr ü
ndlicher Untersuchung ergiebt ,
da ß
es sich in der That so verh ä
lt ,
da ß
solcher Greuel in Israel ver ü
bt worden ist ,
*
so sollst du jenen Mann oder jenes Weib ,
die so Schlimmes gethan haben ,
zum Gerichtsplatz am Thore hinausf ü
hren ,
den Mann oder das Weib ,
und sie zu Tode steinigen .
*
Auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der zum Tode Verurteilte get ö
tet werden ,
nicht aber darf er get ö
tet werden auf die Aussage nur eines Zeugen hin .
*
Die Zeugen sollen zuerst die Hand gegen ihn erheben ,
um ihn zu t ö
ten ,
und darnach das ganze Volk ;
und sollst so das B ö
se aus deiner Mitte hinwegtilgen .
*
Wenn dir ein Rechtshandel in betreff eines Mordes ,
einer Eigentumsfrage oder einer th ä
tlichen Mi ß
handlung , ü
berhaupt irgend welche Streitsachen in deinen Wohnorten au ß
ergew ö
hnlich schwierig vorkommen ,
so sollst du dich aufmachen und hinreisen an die St ä
tte ,
die Jahwe ,
dein Gott ,
erw ä
hlen wird ,
*
und sollst dich an die levitischen Priester und an den Richter wenden ,
der zu dieser Zeit vorhanden sein wird ,
und um Rat fragen ,
und sie sollen dir den Urteilsspruch kundgeben .
*
Du aber sollst verfahren ,
wie der Spruch lautet ,
den sie dir von jener St ä
tte aus ,
die Jahwe erw ä
hlt ,
mitteilen werden ,
und sollst in allem genau so verfahren ,
wie sie dich anweisen werden .
*
Gem äß
der Weisung ,
die sie dir erteilen ,
und dem Urteile ,
das sie dir zustellen ,
sollst du handeln ,
ohne von dem Spruche ,
den sie dir mitteilen ,
zur Rechten oder zur Linken abzuweichen .
*
Sollte aber einer so vermessen sein ,
auf den Priester ,
der dort im Dienste Jahwes ,
deines Gottes ,
steht ,
oder auf den Richter nicht zu h ö
ren ,
der soll sterben ,
und du sollst das B ö
se aus Israel hinwegtilgen ,
*
damit alles Volk es vernehme und sich f ü
rchte und niemand mehr so vermessen handle .
*
Wenn du nach deinem Einzug in das Land ,
das dir Jahwe ,
dein Gott ,
giebt ,
Besitz davon genommen und dir Wohnung darin gemacht hast und du dann sprichst :
Ich will einen K ö
nig ü
ber mich setzen ,
wie alle die V ö
lker ,
die rings um mich wohnen ,
*
so darfst du nur einen solchen zum K ö
nig ü
ber dich setzen ,
den Jahwe ,
dein Gott ,
erw ä
hlt .
einen von deinen Volksgenossen sollst du als K ö
nig ü
ber dich setzen ;
einen Ausl ä
nder ,
der nicht dein Volksgenosse ist ,
darfst du nicht ü
ber dich setzen .
*
Nur soll er sich nicht viele Rosse halten ,
noch das Volk nach Ä
gypten zur ü
ckf ü
hren ,
um sich viele Rosse zu verschaffen ,
w ä
hrend euch doch Jahwe gesagt hat :
Ihr sollt diesen Weg nie wieder zur ü
ckkehren !
*
Auch soll er sich nicht viele Frauen halten ,
damit sein Herz nicht abwendig werde ,
und Silber und Gold soll er sich nicht in Masse anh ä
ufen .
*
Wenn er nun den k ö
niglichen Thron eingenommen hat ,
soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes ,
das er sich dazu von den levitischen Priestern geben lassen mu ß,
in ein Buch schreiben .
*
Und er soll es immer zur Hand haben und sein Leben lang darin lesen ,
auf da ß
er Jahwe ,
seinen Gott ,
f ü
rchten lerne und auf die Ausf ü
hrung aller Ausspr ü
che dieses Gesetzes und dieser Satzungen acht habe ,
*
da ß
er sich nicht hochm ü
tig ü
ber seine Volksgenossen erhebe und von den Geboten weder zur Rechten noch zur Linken abweiche ,
damit er und seine S ö
hne eine lange Reihe von Jahren inmitten Israels die Herrschaft f ü
hren .