Exodus:22
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Wenn der Dieb beim n ä
chtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird ,
so erw ä
chst f ü
r den Totschl ä
ger keine Blutschuld .
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Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat ,
so erw ä
chst f ü
r ihn Blutschuld ,
er mu ß
Ersatz leisten ,
und wenn er nicht hat ,
soll er als Entgelt f ü
r seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden .
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Wenn das gestohlene ,
sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf ,
lebendig bei ihm vorgefunden wird ,
so soll er je noch ein zweites Tier als Bu ß
e entrichten .
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Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden ,
sein Vieh aber frei laufen l äß
t ,
und dasselbe auf einem fremden Acker etwas fri ß
t ,
so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten ;
wenn es aber den ganzen Acker abweidet ,
soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten .
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Wenn Feuer auskommt und das Gestr ü
pp ergreift ,
hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder ü
berhaupt Ackerfr ü
chte verbrennen ,
so mu ß
der ,
welcher den Brand verursacht hat ,
vollen Ersatz leisten .
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Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren ü
bergeben hat ,
und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird ,
so mu ß
der Dieb ,
wenn er ausfindig gemacht wird ,
das Doppelte als Ersatz entrichten .
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Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird ,
so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten ,
damit entschieden werde ,
da ß
er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe .
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Bei irgend einem Eigentumsverbrechen ,
mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel ,
ein Schaf ,
ein Obergewand oder ü
berhaupt etwas abhanden Gekommenes ,
von dem einer behauptet :
das ist es !
soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden ,
und wenn ihn Gott f ü
r schuldig erkl ä
rt ,
soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten .
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Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf , ü
berhaupt irgend ein St ü
ck Vieh zum H ü
ten ü
bergiebt ,
und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird ,
ohne da ß
es jemand sieht ,
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so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden ,
ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat ;
wenn der Besitzer diesen annimmt ,
braucht jener keinen Ersatz zu leisten .
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Wenn es ihm gestohlen worden ist ,
so soll er es seinem Besitzer ersetzen .
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Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist ,
und er es zum Beweise beibringen kann ,
braucht er f ü
r das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten .
*
Wenn einer von dem anderen ein St ü
ck Vieh entleiht ,
und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt ,
ohne da ß
sein Besitzer zugegen gewesen ist ,
so mu ß
es jener ersetzen .
*
Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist ,
braucht der andere keinen Ersatz zu leisten .
Ist er aber ein L ö
hner ,
so kommt es auf seinen Lohn .
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Wenn jemand eine Jungfrau ,
die noch unverlobt ist ,
verf ü
hrt und ihr beiwohnt ,
so soll er f ü
r sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen .
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Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte ,
sie ihm zur Frau zu geben ,
so soll er so viel Silber darw ä
gen ,
als das Kaufgeld f ü
r Jungfrauen betr ä
gt .
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Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen .
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Jeder ,
der mit einem Tiere Unzucht treibt ,
soll mit dem Tode bestraft werden .
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Wenn jemand den G ö
tzen opfert ,
anstatt Jahwe allein ,
soll er dem Banne verfallen .
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Einen Fremdling sollst du nicht dr ü
cken noch gewaltth ä
tig behandeln ;
denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ä
gypten .
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Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedr ü
cken .
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Denn wenn du sie bedr ü
ckst ,
und sie dann um Hilfe zu mir schreit ,
so werde ich ihren Hilferuf sicher erh ö
ren
*
und werde in Zorn geraten und euch durch das Schwert umbringen ,
so da ß
eure eigenen Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden .
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Wenn du jemand aus meinem Volk ,
einem Armen ,
der bei dir wohnt ,
Geld leihst ,
so behandle ihn nicht wie ein Wucherer ;
ihr sollt ihm keine Zinsen auferlegen .
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Wenn du einem das Obergewand als Pfand wegnimmst ,
so sollst du es ihm bis Sonnenuntergang zur ü
ckgeben .
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Denn sein Mantel ist ja seine einzige K ö
rperdecke ;
womit k ö
nnte er sich sonst auf seinem Lager zudecken ?
Wenn er mich aber um Hilfe anruft ,
so will ich ihn erh ö
ren ;
denn ich bin barmherzig .
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Gott sollst du nicht l ä
stern und einen Vorgesetzten deines Volkes nicht verw ü
nschen .
*
Deinen Ü
berflu ß
und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten .
Den Erstgeborenen deiner S ö
hne sollst du mir geben .
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Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf :
sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben ;
am achten Tage sollst du es mir darbringen .
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Und ihr sollt mir reine Leute sein .
Fleisch aber ,
das im Freien von wilden Tieren zerrissen worden ist ,
d ü
rft ihr nicht genie ß
en ,
sondern sollt es den Hunden vorwerfen .