Exodus:22



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* Wenn der Dieb beim n ächtlichen Einbruch betroffen und dabei tot geschlagen wird , so erw ächst f ür den Totschl äger keine Blutschuld . * Wenn ihm aber die Sonne bereits geschienen hat , so erw ächst f ür ihn Blutschuld , er mu ß Ersatz leisten , und wenn er nicht hat , soll er als Entgelt f ür seinen Diebstahl als Sklave verkauft werden . * Wenn das gestohlene , sei es nun ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf , lebendig bei ihm vorgefunden wird , so soll er je noch ein zweites Tier als Bu ße entrichten . * Wenn jemand seinen Acker oder Weinberg beweiden , sein Vieh aber frei laufen l äßt , und dasselbe auf einem fremden Acker etwas fri ßt , so soll er von dem seinigen entsprechend dem Ertrage desselben Ersatz leisten ; wenn es aber den ganzen Acker abweidet , soll er das Beste von dem Ertrage seines Ackers oder Weinbergs als Ersatz entrichten . * Wenn Feuer auskommt und das Gestr üpp ergreift , hernach aber ein Getreidehaufen oder das in Halmen stehende Korn oder überhaupt Ackerfr üchte verbrennen , so mu ß der , welcher den Brand verursacht hat , vollen Ersatz leisten . * Wenn einer dem andern Geld oder Kostbarkeiten zum Aufbewahren übergeben hat , und dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen wird , so mu ß der Dieb , wenn er ausfindig gemacht wird , das Doppelte als Ersatz entrichten . * Wenn jedoch der Dieb nicht ausfindig gemacht wird , so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten , damit entschieden werde , da ß er sich am Eigentume des anderen nicht vergriffen habe . * Bei irgend einem Eigentumsverbrechen , mag es sich nun um ein Rind handeln oder um einen Esel , ein Schaf , ein Obergewand oder überhaupt etwas abhanden Gekommenes , von dem einer behauptet : das ist es ! soll die Angelegenheit beider vor Gott gebracht werden , und wenn ihn Gott f ür schuldig erkl ärt , soll er dem anderen als Ersatz das Doppelte entrichten . * Wenn einer dem anderen einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf , überhaupt irgend ein St ück Vieh zum H üten übergiebt , und dieses umkommt oder Schaden nimmt oder weggeschleppt wird , ohne da ß es jemand sieht , * so soll ein Eid bei Jahwe den Handel entscheiden , ob er sich etwa an dem Eigentume des anderen vergriffen hat ; wenn der Besitzer diesen annimmt , braucht jener keinen Ersatz zu leisten . * Wenn es ihm gestohlen worden ist , so soll er es seinem Besitzer ersetzen . * Wenn es von einem wilden Tiere zerrissen worden ist , und er es zum Beweise beibringen kann , braucht er f ür das Zerrissene keinen Ersatz zu leisten . * Wenn einer von dem anderen ein St ück Vieh entleiht , und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt , ohne da ß sein Besitzer zugegen gewesen ist , so mu ß es jener ersetzen . * Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist , braucht der andere keinen Ersatz zu leisten . Ist er aber ein L öhner , so kommt es auf seinen Lohn . * Wenn jemand eine Jungfrau , die noch unverlobt ist , verf ührt und ihr beiwohnt , so soll er f ür sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen . * Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte , sie ihm zur Frau zu geben , so soll er so viel Silber darw ägen , als das Kaufgeld f ür Jungfrauen betr ägt . * Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen . * Jeder , der mit einem Tiere Unzucht treibt , soll mit dem Tode bestraft werden . * Wenn jemand den G ötzen opfert , anstatt Jahwe allein , soll er dem Banne verfallen . * Einen Fremdling sollst du nicht dr ücken noch gewaltth ätig behandeln ; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten . * Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedr ücken . * Denn wenn du sie bedr ückst , und sie dann um Hilfe zu mir schreit , so werde ich ihren Hilferuf sicher erh ören * und werde in Zorn geraten und euch durch das Schwert umbringen , so da ß eure eigenen Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden . * Wenn du jemand aus meinem Volk , einem Armen , der bei dir wohnt , Geld leihst , so behandle ihn nicht wie ein Wucherer ; ihr sollt ihm keine Zinsen auferlegen . * Wenn du einem das Obergewand als Pfand wegnimmst , so sollst du es ihm bis Sonnenuntergang zur ückgeben . * Denn sein Mantel ist ja seine einzige K örperdecke ; womit k önnte er sich sonst auf seinem Lager zudecken ? Wenn er mich aber um Hilfe anruft , so will ich ihn erh ören ; denn ich bin barmherzig . * Gott sollst du nicht l ästern und einen Vorgesetzten deines Volkes nicht verw ünschen . * Deinen Überflu ß und das Beste deines Kelterertrags sollst du nicht vorenthalten . Den Erstgeborenen deiner S öhne sollst du mir geben . * Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf : sieben Tage hindurch soll es bei seiner Mutter bleiben ; am achten Tage sollst du es mir darbringen . * Und ihr sollt mir reine Leute sein . Fleisch aber , das im Freien von wilden Tieren zerrissen worden ist , d ürft ihr nicht genie ßen , sondern sollt es den Hunden vorwerfen .

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