sf_luther_1545_letzte_hand_rev2
@Leviticus:23:15 @ DARnach solt jr zelen vom andern tage des Sabbaths / da jr die Webegraben brachtet / sieben gantzer Sabbath /
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:16 @ bis an den andern tag des siebenden Sabbaths / nemlich / funffzig tage solt jr zelen / vnd new Speisopffer dem HERRN opffern /
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:17 @ Vnd solts aus allen ewren Wonungen opffern / nemlich / zwey Webebrot von zwo zehenden Semelmelh gesewrt vnd gebacken / zu erstlingen dem HERRN.
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:18 @ Vnd solt erzu bringen neben ewrem Brot / sieben jerige lemmer on wandel / vnd einen jungen farren / vnd zween widder / Das sol des HERRN Brandopffer / Speisopffer vnd Tranckopffer sein / Das ist ein Opffer eins süssen geruchs dem HERRN.
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:19 @ DAzu solt jr machen einen zigenbock zum Sündopffer / vnd zwey jerige lemmer zum Danckopffer /
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:20 @ Vnd der Priester sols Weben sampt dem brot der Erstlinge fur dem HERRN vnd den zweien lemmern / Vnd sol dem HERRN heilig / vnd des Priesters sein.
sf_luther_1545_letzte_hand_rev2@Leviticus:23:21 @ Vnd solt diesen tag ausruffen / denn er sol vnter euch heilig heissen / da jr zusamen komet / Keine diensterbeit solt jr thun / Ein ewigs Recht sol das sein bey ewren Nachkomen in allen ewren Wonungen.