sf_luther_1545_letzte_hand_rev2
@Numbers:9:14 @ Vnd wenn ein Frembdlinger bey euch wonet / der sol auch dem HERRN Passah halten / vnd sols halten nach der Satzung vnd Recht des Passah. Diese Satzung sol euch gleich sein / dem Frembden / wie des lands Einheimischen. Joha. 19.